Baugenehmigungsverfahren
Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, wie größere Verkaufsstätten, Bürogebäude, Versammlungsstätten, Gaststätten, Heime und Schulen, deren Art oder Nutzung mit erhöhten Brandgefahren verbunden ist. Für diese Bauvorhaben gilt das Baugenehmigungsverfahren mit einem weitreichenden Prüfprogramm. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter Downloads.
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