Verfahrensfreie Vorhaben
Für einige Bauvorhaben benötigen Sie überhaupt keine Baugenehmigung. Hierbei handelt es sich um verfahrensfreie Bauvorhaben. Verfahrensfreiheit bedeutet jedoch nicht, dass Sie bauen dürfen, wie Sie wollen. Vielmehr müssen Sie auch bei der Ausführung eines verfahrensfreien Vorhabens alle übrigen sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen (wie Abstandsflächen- und Brandschutzvorschriften sowie örtliche Satzungen der Gemeinde) bei der Baumaßnahme einhalten. Es entfällt lediglich ein Genehmigungsverfahren. Soll ein verfahrensfreies Vorhaben abweichend von Rechtsvorschriften errichtet werden, so müssen Sie hierzu einen Antrag auf isolierte Abweichung (von Rechtsvorschriften) bzw. auf Ausnahme oder Befreiung
(von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes) stellen.
Weitere Informationen
Da es in der Praxis immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten kommt, empfiehlt sich eine Anfrage beim Landratsamt Günzburg, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Ihre Baumaßnahme wirklich genehmigungsfrei ausgeführt werden kann. Unsere Sachbearbeiter für rechtliche Fragen helfen Ihnen gerne bei der Klärung, ob Ihr Vorhaben ohne Genehmigung errichtet werden kann.
