Ablauf einer Maßnahme im Denkmalschutz
Alle Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden (Einzelanlage) oder Gebäuden innerhalb eines Ensembles (Gesamtanlagen) bedürfen zumindest einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz. Die denkmalpflegerische Erlaubnis ist kostenfrei. Wenn eine Maßnahme baugenehmigungspflichtig ist, wird im Baugenehmigungsverfahren der Denkmalschutz beteiligt.
In der Praxis heißt das, dass grundsätzlich jede Veränderung in und an einem Baudenkmal oder an einem Gebäude innerhalb eines Ensembles erlaubnispflichtig ist. Ohne Rücksprache bei der Unteren Denkmalschutzbehörde dürfen deshalb niemals verändernde Maßnahmen an Baudenkmälern vorgenommen werden. Diese Rücksprache kann jedoch unkompliziert erfolgen - ein Anruf genügt und die Maßnahme wird in der Regel für eine gemeinsame Besichtigung vor Ort vorgemerkt.
Einmal im Monat kommt hierzu auch der zuständige Gebietsreferent des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege in den Landkreis Günzburg, der die denkmalfachlichen Aspekte des Vorhabens würdigt.
In der Zwischenzeit sollten Sie Ihr Maßnahmenkonzept zusammenstellen und an die Untere Denkmalschutzbehörde übersenden, damit Ihre Vorstellungen vor Ort mit Ihnen zielführend besprochen werden können.
Gemeinsam werden Sie dann vor Ort über die denkmalfachlichen Aspekte Ihrer geplanten Maßnahme beraten - Diese Dienstleistung ist für Sie kostenlos!
