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Landratsamt Günzburg

Erziehung und Schule

Betreuung in Kindertageseinrichtungen:

Alle in Deutschland lebenden Kinder haben ab Vollendung ihres ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte, unabhängig von Herkunft, Nationalität oder Aufenthaltsstatus.

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten in Krippen, Kindergärten oder Kindertagespflege und den damit verbundenen Regelungen finden Sie im „Bildungskompass für die Arbeit mit Neuzugewanderten" (Kap. 3).

In Deutschland gibt es zwei offizielle und staatlich regulierte Möglichkeiten für die Kinderbetreuung: entweder in der Kindertagespflege oder im Kindergarten. Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind mit anderen Kindern in einer kleinen Gruppe spielt und lernt. Dabei wird es sicher und regelmäßig von einer gut qualifizierten Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut.

Regelungen zum Schulbesuch

Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt geworden sind, sind schulpflichtig. Diese Schulpflicht gilt auch für aus dem Ausland zugezogene Kinder, unabhängig ihrer Herkunft und ihrer Nationalität.

Im Landkreis Günzburg gibt es keine spezifischen Übergangs- oder Willkommensklassen für aus dem Ausland zugezogene Kinder, sondern die Beschulung erfolgt im Regelunterricht (Stand: Schuljahr 2017/18).

Eine Übersicht über alle Schulen im Landkreis Günzburg (einschließlich Förderschulen) finden Sie auf dem Bildungsportal.

Berufsschulpflicht:

Neben jungen Menschen, die eine Ausbildung absolvieren, sind auch Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag in der Regel solange berufsschulpflichtig, bis sie die Schulpflicht von 12 Jahren erfüllt haben. Die Berufsschulpflicht gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer mit üblichem Aufenthalt in Bayern (unabhängig von Herkunft, Nationalität und Aufenthaltsstatus) und beginnt drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland.

Insbesondere für Jugendliche mit Fluchthintergrund gibt es in Bayern die Berufsintegrations(vor)klassen. Sie stehen auch Jugendlichen mit Migrationshintergrund und Sprachförderbedarf (beispielsweise aus anderen EU-Ländern) offen.

Weitere Informationen zur Berufsschulpflicht und den Berufsintegrations(vor)klassen finden Sie im "Bildungskompass für die Arbeit mit Neuzugewanderten" (Kap. 5.4.1.).

Anerkennung von schulischen Abschlüssen

Wenn Sie oder Ihr Kind in Ihrem Heimatland eine Schule besucht und dort einen Abschluss erworben haben, wenden Sie sich bitte mit Ihren Zeugnissen an die Zeugnisanerkennungsstellen. Diese sind für die Bewertung von außerbayerischen schulischen Abschlusszeugnissen zuständig.
Außerdem stehen auch die Beratungslehrkräfte an den Schulen für Fragen bezüglich der Anerkennung ausländischer Abschlüsse zur Verfügung.

Wissenswertes zum Kindergeld

Informations-Flyer für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge finden Sie in verschiedenen Sprachen auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit (deutsch, englisch, französisch, arabisch, farsi):

Ehe, Familie, Kindererziehung

Wie wird in Deutschland eine Ehe geschlossen?
Was bedeutet die Gleichberechtigung von Mann und Frau?
Wie kann ich mich vor Gewalt in der Ehe schützen?
Das Handout "Ehe, Familie, Kindererziehung" liefert Antworten auf diese Fragen und vermittelt grundlegende Informationen über die Rolle der Frau in Deutschland (Bayer. Staatsministerium der Justiz):

Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland

In 15 Sprachen können sich Eltern in der Broschüre informieren wie sie ihre Kinder bei der Berufswahl unterstützen können und welche Chancen und Möglichkeiten eine dualen Ausbildung in Deutschland bietet.