Seite drucken
Zum Landkreis-Portal
Landratsamt Günzburg

Erteilung einer Fahrerlaubnis

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und Angelegenheiten zum Führerschein ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zuständig. Demnach gelten die Ausführungen und Informationen auf diesen Seiten nur für Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Günzburg.

Welche Fahrerlaubnisklassen es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, erfahren Sie im untenstehenden Downloadbereich in der Übersicht Dienstleistungen Führerschein oder durch einen Klick auf den untenstehenden Link des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Bitte beachten Sie, dass nicht nur bei der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis, sondern z.B. auch bei Erweiterungen ein Nachweis in "Erster Hilfe" vorgelegt werden muss. Nur wenn bereits ein Nachweis in Erster Hilfe vorgelegt wurde, entfällt dieses Erfordernis. Ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ reicht nicht mehr aus.

In Bayern bestand seit dem 1. September 2005 die Möglichkeit, am Modellversuch des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren teilzunehmen. Zwischenzeitlich wurde der ursprüngliche Modellversuch als bundeseinheitliches Dauerrecht umgesetzt. Die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE kann schon ab dem 17. Lebensjahr erteilt werden. Die Jugendlichen dürfen bis zum 18. Lebensjahr nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson Kraftfahrzeuge der Klassen B und BE führen. Hintergrundüberlegung ist es dabei, das hohe Anfangsrisiko junger Fahranfänger durch mehr Fahrerfahrung und mehr Fahrroutine zu senken.

Die Begleitperson muss nach § 48 a Abs. 5 der Fahrerlaubnisverordnung

  • mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein.
  • Ebenso darf die Begleitperson nicht mit mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister Flensburg belastet sein.

Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie den Zusatzantrag zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren finden Sie unter den Downloads.

Die Antragstellung kann grundsätzlich auch bei unserer Dienststelle in Krumbach vorgenommen werden.
Für die häufigsten Antragsarten ist die Antragstellung auch vorab online möglich.
Die Abholung der Dokumente kann im Regelfall durch schriftlich bevollmächtigte Personen erfolgen.

Direktversand:
Ihr neuer Führerschein kann gegen eine zusätzliche Gebühr i. H. v. 5,09 Euro durch die Bundesdruckerei direkt an Sie übersandt werden. Hierfür wird der bisherige Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörde bei der Antragstellung bis zum Erhalt Ihres neuen Führerscheins befristet. Eine schriftliche Einwilligungserklärung ist zwingend erforderlich. Diese finden Sie unter den Downloads.

Weiteres zum EU-Führerschein und zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren erfahren Sie auch unter den Links. Das Team der Fahrerlaubnisbehörde steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Bei Fragen zur vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ausnahme Mindestalter) wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde.