Ummeldung von ausländischen Fahrzeugen
Soweit Sie ein nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug nutzen, sind Sie ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme und Beschäftigungsaufnahme bzw. Beschäftigungssuche (gleiches gilt für Freiberufler und Selbstständige sowie Rentner bzw. Pensionäre) verpflichtet, Ihr Fahrzeug in Deutschland zuzulassen.
Genauere Informationen können Sie den Downloads entnehmen.