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Landratsamt Günzburg

Wiedereinführung der Altkennzeichen (KRU)

Durch Kreisgebietsreform entstand am 1. Juli 1972 aus dem bisherigen Landkreis Günzburg und dem Landkreis Krumbach (Schwaben) sowie der bis dahin kreisfreien Stadt Günzburg der neue Landkreis Günzburg.

Daraufhin ist das Unterscheidungszeichen „KRU“ für den Altlandkreis Krumbach (Schwaben) entfallen. Lediglich Bestandsfahrzeuge, für welche das Unterscheidungskennzeichen „KRU“ bereits zugeteilt war, durften weiter damit geführt werden.

Die bayerische Staatsregierung hat mit dem Beschluss vom 14. Juli 2013 jedoch die Möglichkeit zur Wiedereinführung der Altkennzeichen geschaffen.
Im Juli 2013 wurden daraufhin 57 Altkennzeichen in Bayern wiederbelebt, darunter auch das Unterscheidungskennzeichen „KRU“ für den Altlandkreis Krumbach (Schwaben).

Sie haben als Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Günzburg die Wahl zwischen dem regulären Regionalkennzeichen „GZ“ für Günzburg und dem Altkennzeichen „KRU“.

Das Altkennzeichen KRU erfreut sich insbesondere für Bürger im südlichen Landkreis einer regen Nachfrage, die sich nun stärker mit ihrer Region identifizieren können.

Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen „KRU“ auswählen, fällt eine Wunschgebühr in Höhe von 10,20 € an.

Ihr Direktkontakt zu uns!

LandkreisBürgerBüro
Tel.: 08221 / 95 999
E-Mail: lbb@landkreis-guenzburg.de

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89312 Günzburg


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