Genehmigungen
Das Bundesimmissionschutzgesetz ist eine der wichtigsten Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Der Schutz des Menschen, der Tiere, der Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Gütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die durch Immissionen verursacht werden, steht dabei im Vordergrund. Derartige Immissionen sind z.B. Gase, Lärm, Erschütterungen, Staub, Gerüche oder ähnliche erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder den Nachbarn.
Vom Schweinemastbetrieb über den Bauschuttrecycler bis hin zum Chemieunternehmen, aber auch für eine große Anzahl weiterer Vorhaben, ist daher eine entsprechende Genehmigung erforderlich.
Um ein möglichst zügiges Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, ist es sehr hilfreich, wenn Sie einen frühzeitigen Kontakt zu uns suchen und uns den wesentlichen Inhalt Ihres Projektes vorstellen. Den erforderlichen Umfang der Antragsunterlagen stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Einen ersten Überblick können Sie der Checkliste der Antragsunterlagen im Download-Bereich entnehmen.
© Foto: @Archiv, Untere Immissionsschutzbehörde
