Jagdpacht
Der Pächter eines Jagdreviers ist zur Hege des Wildes und zum Jagdschutz verpflichtet.
Seine Abschüsse und das Fallwild hat er in eine Streckenliste (A und B) einzutragen, die Sie unter Downloads finden.

Der Pächter eines Jagdreviers ist zur Hege des Wildes und zum Jagdschutz verpflichtet.
Seine Abschüsse und das Fallwild hat er in eine Streckenliste (A und B) einzutragen, die Sie unter Downloads finden.
Frau Carnaghi
Tel.: 08221 / 95 288
E-Mail: B.Carnaghi@landkreis-guenzburg.de