Jagdschein
Vom Jäger und Sammler in der Altsteinzeit bis zum modernen "Hubertusjünger" der Neuzeit sind viele Jahrhunderte vergangen. Das Selbstverständnis des Jägers zielt heute auf eine verantwortungsvolle und nachhaltige Fürsorge für Wild und Natur. Die Jägerschaft wird mit dem Jagdrecht zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes durch nachhaltige Sicherung und Pflege der Lebensgrundlagen des Wildes verpflichtet. Hierzu gehört auch das Bekenntnis zu einer tierschutzgerechten Regulierung der heimischen Wildbestände.
Welche Voraussetzungen Sie für die Erteilung eines Jagdscheins und für die Jägerprüfung erfüllen müssen, erfahren Sie unter Downloads.
Bitte beachten Sie, dass ab sofort Verlängerungen von Jagdscheinen auch im Landkreisbürgerbüro (LBB) möglich sind
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