Bodenschutz
Das Bundesbodenschutzgesetz und das Bayerische Bodenschutzgesetz sollen nachhaltig die Funktion des Bodens sichern oder wiederherstellen. Zu den Aufgaben des Landratsamtes im Bereich des Bodenschutzes gehören z. B. Maßnahmen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, die Erkundung von Altlastverdachtsflächen sowie rechtliche Umsetzung von Untersuchungen und Sanierungen von Altlasten und schädlichen Bodenverunreinigungen. Das Landratsamt erteilt auch Auskünfte aus dem amtlichen „Altlastkataster“ des Freistaats Bayern.
Altlasten können z. B. ehemalige Mülldeponien, ehemalige Militärstandorte oder ehemalige Industriestandorte sein, wo Gefahren für Umwelt und Mensch durch Verunreinigungen in Boden und Grundwasser lauern können. Bei der Beurteilung von Fällen werden in Zusammenarbeit mit Fachgutachtern und Fachbehörden die Belastungspfade Boden-Mensch, Boden-Wasser und Boden-Nutzpflanze betrachtet.
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