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Landratsamt Günzburg

Schulgesundheit

Was bedeutet Schuleingangsuntersuchung?

Unter der Schuleingangsuntersuchung versteht man die Untersuchung aller Kinder vor dem Eintritt in das Schulleben.

Die Schuleingangsuntersuchung ist für alle im kommenden Schuljahr schulpflichtigen Kinder entsprechend dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 80 Satz 1 verpflichtend.


Warum muss mein Kind zur Schuleingangsuntersuchung?

Diese kostenlose Untersuchung dient dazu Informationen zum Gesundheitszustand Ihres Kindes zu erheben und damit festzustellen, ob bei Ihrem Kind aus gesundheitlicher Sicht eine erfolgversprechende Teilnahme am Unterricht möglich ist. Außerdem gibt sie den Eltern die Möglichkeit, eventuell notwendige Untersuchungen oder Therapien noch vor dem Schuleintritt durchführen zu lassen. Die Überprüfung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes kann im Hinblick auf die Wahl der Schule, sowie einer eventuellen Rückstellung oder einer vorzeitigen Einschulung hilfreich sein.


Wie läuft die Schuleingangsuntersuchung 2023 ab?

Zur Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie einen Brief mit den Daten um einen individuellen Termin zu vereinbaren. Die Untersuchung besteht aus dem Schuleingangsscreening für alle Kinder und bei einzelnen Kindern der schulärztlichen Untersuchung. Beim Schuleingangsscreening wird von einer Fachkraft der Sozialmedizin das Seh- und Hörvermögen überprüft, die Sprachentwicklung und die Feinmotorik. Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zu dem von Ihnen eingebuchten Termin.

Die Schuleingangsuntersuchung wird im Jahr der Schulpflicht gemacht und ist auch das darauffolgende Jahr noch gültig. Das heißt, Kinder die zurückgestellt werden oder bei denen der Einschulkorridor wahrgenommen wird, müssen dieses Jahr zur Untersuchung kommen.

Auch wenn ein Kind vorzeitig eingeschult wird, soll es noch vor der Einschulung an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen.

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?

  • der Impfpass
  • das gelbe Heft über die Kindervorsorgeuntersuchungen (ein Zusatzheft/Extrablatt für U9)
  • der ausgefüllte Anamnesebogen/Fragebogen

Mein Kind hat die Vorsorgeuntersuchung U9 noch nicht, was muss ich tun?

Falls bei Ihrem Kind die Früherkennungsuntersuchung U9 (vorgesehen im 60. – 64. Lebensmonat) nicht durchgeführt wurde lassen Sie die U9 bitte bald bei Ihrem Kinderarzt bzw. Hausarzt durchführen.


Ich habe keine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung für mein Kind bekommen, obwohl es nun eingeschult werden soll und noch nicht untersucht wurde, was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich an das Team der Schulgesundheit – Sie erreichen uns per Email unter schulgesundheit@landkreis-guenzburg.de oder telefonisch.

Ihr Direktkontakt zu uns!

Ab dem 28.11.2022.

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Mittwochs zusätzlich von 13:30 bis 16:00 Uhr

Gesundheitsamt Günzburg Schulgesundheit
Tel.: 08221 / 95-700
Fax: 08221 / 95-770
E-Mail: schulgesundheit@landkreis-guenzburg.de