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Landratsamt Günzburg

Bayerisches Versammlungsgesetz

Bayern hat als erstes Bundesland von dem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht, das die Länder durch die Föderalismusreform erhalten haben. Das bayerische Versammlungsgesetz vom 22. Juli 2008 betont den hohen Rang der Versammlungsfreiheit, greift aber auch die Probleme rechts- und linksextremistischer Versammlungen sowie von Versammlungen mit vielen Teilnehmern oder solchen, die wiederholt an gleicher Stelle stattfinden, auf.

Wenn Sie die Absicht haben, im Landkreis Günzburg eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchzuführen, müssen Sie diese spätestens 48 Stunden vor deren öffentlicher Bekanntgabe - nicht zu verwechseln mit dem Versammlungsbeginn – beim Landratsamt anzeigen.
Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben bei der Fristberechnung außer Betracht. Für sogenannte Eil- und Spontanversammlungen gelten besondere Regelungen. Die Anzeige wird im Regelfall vom Landratsamt bestätigt und kann, je nach den Umständen des Einzelfalls, mit Beschränkungen verbunden werden.

Nähere Informationen rund um das bayerische Versammlungsrecht finden Sie im Bayerischen Behördenwegweiser, auf den Sie unser unten angegebener Link weiterleitet.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, dann melden Sie sich einfach bei uns: Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Ihr Direktkontakt zu uns!

Oliver Preußner
Tel.: 08221 / 95 253
E-Mail: O.Preussner@landkreis-guenzburg.de