Bienenkrankheiten:
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Varroa (Varroose der Honigbienen):
Im Landkreis Günzburg herrscht, sowie im gesamten Gebiet des Freistaates Bayern, ein flächendeckender Befall der Honigbienenvölker mit der parasitischen Milbe Varroa destructor.
Der Befall mit Varroamilben ist für Verluste ganzer Völker nach dem Winter verantwortlich. Da sich die Milben aus zusammenbrechenden Völkern schnell in der Umgebung verbreiten, sind Bekämpfungsmaßnahmen nicht nur für den eigenen Betrieb wichtig, sie stellen auch eine Verantwortung für Bestände in der Umgebung dar.
Zum Schutz der Bienenvölker ist eine Behandlung gegen die Varroamilben notwendig. Durch die flächendeckende, regelmäßig und planmäßig jährlich durchgeführte Behandlung kann verhindert werden, dass es zu Verlusten durch die Varroose kommt. Bewährte Leitfäden für die Bekämpfung stellt das Institut für Bienenkunde und Imkerei der LWG auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Die Mittel zur Bekämpfung sind im Fachhandel verfügbar oder können über den Tierarzt bezogen werden.
Achtung neu!
Seit 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelrecht in Kraft getreten. Seither gilt auch für die Anwendung von frei verkäuflichen Tierarzneimitteln die Pflicht zur Buchführung über alle angewendeten Arzneimittel bei Lebensmittel liefernden Tieren. In der Imkerei sind hiervon insbesondere die Präparate mit Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure und Thymol betroffen! Weitere Informationen dazu und eine Vorlage für eine Dokumentation finden Sie auf der Internetseite des Instituts für Bienenkunde und Imkerei der LWG.
Faulbrut (Amerikanische Faulbrut):
Die durch den Erreger Paenibacillus larvae hervorgerufene Faulbrut kann sich lokal schnell auf andere Bienenstöcke ausbreiten. Beim Verbringen von Bienenvölkern oder Königinnen in andere Landkreise ist daher eine Gesundheitsbescheinigung nach § 5 der Bienenseuchenverordnung vorzulegen. Die Gesundheitsbescheinigung kann beim Veterinäramt beantragt werden. Bitte geben Sie dazu Ihre Betriebsnummer, den Bestimmungsort und die Anzahl der Völker oder Königinnen an.
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Bitte beachten Sie hier das Meldeformular zur Anzeige von Bienenvölkern. Für die Anzeige ist die Zuteilung einer Betriebsnummer erforderlich. Diese erhalten sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.