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Landratsamt Günzburg

Fleischbeschaugebühren und -bezirke im Landkreis Günzburg

Aufgrund gestiegener Kosten müssen im Landkreis Günzburg die Fleischbeschaugebühren angepasst werden. Gebührenänderungen ergeben sich bei den Hausschlachtungen und bei der Untersuchung von Trichinen beim Wild.
So beträgt die Gebühr bei der Hausschlachtung für ein Schwein zukünftig 25,80 €. Für ein Rind wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben und bei Schafen wie Ziegen kostet die amtliche Untersuchung 16,80 €.

Ein neuer Gebührentatbestand beim Wild wurde bei der Trichinenprobenentnahme durch das amtliche Personal eingeführt. Die gesonderte amtliche Entnahme von Trichinenproben und deren Transport zum Trichinenamt für erlegte Wildschweine und andere untersuchungspflichtige Tiere durch amtliches Personal ohne amtliche Fleischuntersuchung beträgt künftig 21,80 €.

Nahezu unverändert bleibt mit einem Betrag von 9,50 € die Trichinenuntersuchungsgebühr für amtlich beauftragte Jäger, die ihre Trichinenproben direkt bei der Trichinenuntersuchungsstelle anliefern.

Auch für gewerbliche Schlachtungen ergeben sich Änderungen bei den Fleischbeschaugebühren. Hier wurde ein einheitlicher Einzeltierzuschlag in Höhe von 5,- € eingeführt sowie eine aktuelle Kostenberechnung zugrundegelegt.

Erforderlich wurde die Gebührenänderung aufgrund der gestiegenen Personal- und Sachkosten.

Die Gebührentafel finden Sie unter Downloads.