Impfmaßnahmen gegen die Newcastle-Krankheit
Hühner, Puten und alles Geflügel, das mit Hühnern oder Puten zusammengehalten wird, unterliegen der Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Diese atypische Geflügelpest kann zu großen Verlusten in den heimischen Geflügelbeständen führen. Seit 1994 gilt deshalb eine staatlich angeordnete Impfpflicht für alle Bestände, in denen Hühner oder Puten gehalten werden. Im Landkreis werden deshalb vierteljährlich Impfungen gegen die Newcastle-Krankheit durchgeführt. Dazu können Sie Impfstoff von Ihrem praktischen Tierarzt beziehen und diesen bei Ihrem Geflügel anwenden.
Folgende Impftermine werden im Jahr 2022 angeboten:
Hinweise zur Durchführung der Impfmaßnahmen erhalten Sie unter Downloads.
© Foto: Archiv Veterinäramt, LRA GZ

Anbei eine Auflistung der praktischen Tierärzte, welche Impfstoff abgeben.
Bitte setzen Sie sich davor mit dem jeweiligen Tierarzt in Verbindung bzgl. einer Terminvereinbarung.
Tierarztpraxis Dr. Kaifel und Dr. Fröhlich Hauptstraße 5 89284 Pfaffenhofen Telefon: 07302 5252 | Tierarztpraxis Dr. Miehle Maienweg 22 89358 Kammeltal Telefon: 08223 8759975 |
Tierarztpraxis Dr. Langner Martin-Biedenbach-Str. 4 89340 Leipheim Telefon: 08221 71331 | Tierarztpraxis Dr. Hensch Ellzeer Str. 16a 89476 Neuburg an der Kammel Telefon: 08283 9984369 |
Tierarztpraxis Dr. Hüllen | Tierarztpraxis Dr. Pichler |
Tierarztpraxis Dr. Dieckmann | Tierarztpraxis Dr. Wolf |
Tierarztpraxis Dr. Mücke |