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Straßenverkehrsrechtliche Informationen

Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland

Alle Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine, die einen nationalen (ukrainischen) oder einen Internationalen Führerschein besitzen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die ihr Führerschein ausgestellt ist, soweit sie sich vorrübergehend im Bundesgebiet aufhalten. Die Mitführung einer Übersetzung des ukrainischen Führerscheins ist nicht erforderlich. Erst wenn die Betroffenen hier ihren Wohnsitz in Deutschland begründen, besteht die Fahrerlaubnis noch weitere 6 Monate. Danach ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.


Kein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bzw. keine Schlüsselzahl 95 bei nichtgewerblichen humanitären Hilfstransporten erforderlich

Der Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ist für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe nicht eröffnet, d.h. sie können ohne FQN bzw. ohne die Schlüsselzahl 95 durchgeführt werden.


Zulassung von Fahrzeugen mit ukrainischer Zulassung

Die Informationen hierzu können Sie unter den Downloads finden.